| Checkfluginfos - 17.08.2005 |
| |
Wichtige Änderungen beim „Nachweis der
fliegerischen Übung“ (Checkflug) ab Oktober 2005
Künftig kann jeder Inhaber des Luftfahrerscheins für sich wählen, ob
er als „Nachweis der fliegerischen Übung“ ein Flugbuch führt oder
lieber alle 3 Jahre einen Überprüfungsflug machen will.
Das gilt nicht für Passagierflugberechtigungen. Deren Gültigkeit muss,
wie bisher, durch einen doppelsitzigen Überprüfungsflug vor einem
Fluglehrer oder Prüfer verlängert werden.
Die DHV-Kommission hatte bei ihrer letzten Sitzung am 11.06.05 auf
Grundlage der LuftPersV folgende Änderungen zum „Nachweis der
fliegerischen Übung“ (Checkflug) beschlossen:
Der „Nachweis der fliegerischen Übung" gemäß LuftPersV § 45 Abs. 4
gilt als erbracht,
Rechtliche
Grundlage
a.) wenn der Inhaber einer einsitzigen Lizenz
für Hängegleiter oder Gleitschirm eine Flugerfahrung von mindestens 10
Starts und Landung innerhalb der letzten 36 Monate im Flugbuch
nachweisen kann
b.) oder wenn der Inhaber einer einsitzigen Lizenz für
Hängegleiter oder Gleitschirm turnusgemäß alle 3 Jahre ab
Ausstellungsdatum der Lizenz, innerhalb der letzten 12 Monate der
3-Jahres-Frist, einen einwandfreien Höhenflug als Überprüfungsflug vor
einem Prüfer, Fluglehrer oder Beauftragten für
Luftaufsicht durchführt. Der Überprüfungsflug ist schriftlich zu
dokumentieren.
Wird der Nachweis der fliegerischen Übung weder nach a) noch nach b)
erbracht, muss der Inhaber der Lizenz eine Nachschulung in einer
Gleitschirm- bzw. Drachenflugschule erfolgreich durchführen. Diese ist
schriftlich zu dokumentieren und vom Ausbildungsleiter der Flugschule
zu bestätigen.
Inhaber einer Passagierberechtigung für Hängegleiter
oder Gleitschirm müssen alle 3 Jahre ab dem Ausstellungsdatum der
Berechtigung, innerhalb der letzten 12 Monate, einen einwandfreien
Höhenflug als Überprüfungsflug zusammen mit einem Passagier vor einem
Fluglehrer oder Prüfer durchführen. Der Überprüfungsflug ist im
Flugbuch zu dokumentieren. Bei Überschreiten der 3-Jahres-Frist muss
eine Nachschulung in einer Flugschule absolviert werden. Diese ist im
Flugbuch zu dokumentieren und vom Ausbildungsleiter der Flugschule zu
bestätigen.
Die „Ausbildungs- und Prüfungsordnung“ des DHV für Gleitschirmflieger
und Drachenflieger wurde entsprechend geändert. Die neuen Bestimmungen
treten mit Veröffentlichung in den „Nachrichten für Gleitsegel- und
Hängegleiterführer“ in Kraft, diese wird in der Oktober-Ausgabe des DHV-Info erfolgen.
Um sicher zu gehen, dass den Inhabern von deutschen Luftfahrerscheinen
aus den Änderungen keine Nachteile für Flüge in Österreich entstehen,
hat der DHV zunächst eine Rechtsauskunft vom ÖAeC als der in
Österreich zuständigen Luftfahrtbehörde eingeholt. Nun ist geklärt:
Mit gültigem Luftfahrerschein darf in Österreich geflogen werden,
unabhängig davon ob der erforderliche „Nachweis der fliegerischen
Übung“ per Überprüfungsflug oder mittels des Flugbuchnachweises
erbracht wird.
Praktische Beispiele für die neue Regelung
Ein Pilot hat in den letzten 3 Jahren 10 oder mehr
Flüge im Flugbuch dokumentiert: Er darf weiterhin fliegen, solange er
10 Starts und Landungen innerhalb der letzten 36 Monate im Flugbuch
nachweisen kann.
Ein Pilot will nach Ablauf einer 3-jährigen Flugpause wieder starten:
Er muss zunächst eine Nachschulung bei einer Flugschule absolvieren.
Ein Pilot hat nach Ablauf von 3 Jahren nur 9 Flüge im Flugbuch
dokumentiert und will wieder starten: Er muss zunächst eine
Nachschulung bei einer Flugschule absolvieren.
Ein Pilot hat seine Flüge nicht im Flugbuch dokumentiert: Er kann vor
Ablauf der 3 Jahre (innerhalb der letzten 12 Monate) einen Checkflug
absolvieren.
Ein Pilot hat seine Flüge im Flugbuch dokumentiert und erkennt, dass
er vor Ablauf der 3 Jahre nicht 10 Flüge zusammen bekommen wird: Er
kann vor Ablauf der 3 Jahre (innerhalb der letzten 12 Monate) einen
Checkflug absolvieren.
Ein Pilot hat vor Ablauf der 3 Jahre den Checkflug absolviert: Er darf
weitere 3 Jahre fliegen.
Unser Beauftragter für
Luftaufsicht Dr. Erhard Diedrich kann diese Bescheinigung
gebührenfrei für deutsche einsitzige Lizenzen ausstellen. Wir bieten
für Clubmitglieder einige Termine im Jahr an, an denen Erhard den Flug
bestätigt (z.B. Clubmeisterschaft, Flugleiterdienst vom Erhard,
Clubausflug) in ganz dringenden Fällen kann auch mal ein Einzeltermin
mit Erhard abgestimmt werden
Tel.: 08031/892228, mail:
erhard.diedrich@dlr.de.
Natürlich könnt Ihr den Checkflug auch in jeder Flugschule (bei der
Flugschule Hochries kostenlos!) und mit jedem Fluglehrer
durchführen.
DHV-Infos
zum Checkflug
|